Nach § 22 SächsNatSchG besteht für die Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) auszuweisen.
Als Geschützte Landschaftsbestandteile können beispielsweise alle Bäume einer Kommune (Baumschutzsatzung), aber auch bestimmte Biotope als GLB unter Schutz gestellt werden.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten der Schutzkategorie können folgende Elemente sein:
- markante Einzelbäume oder Baumgruppen,
- Parks, Alleen,
- Kleingewässer, Uferrandstreifen und viele weitere Elemente.
Die genaue Definition entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext.
Die Zuständigkeit für die Ausweisung als auch den Vollzug von GLB ist Selbstverwaltungsangelegenheit der jeweiligen Gemeinde.
In der Stadt Burgstädt sind zur Zeit 45 GLB ausgewiesen, dazu zählen: